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Bildungsscheck

Fit für die Arbeitswelt der Zukunft

Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung

Fachkräfte sichern und Digitalisierungsdruck begegnen – flexibles Förderangebot für Betriebe und Beschäftigte

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).


Bildungsscheck betrieblicher Zugang

Mit Weiterbildung in Fachkräfteentwicklung investieren:

Zukunftsfähige Unternehmen brauchen gerade in Zeiten der Digitalisierung qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Investieren Sie in die fachlichen und persönlichen Qualifikationen Ihrer Beschäftigten. Das Land NRW fördert mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Arbeitsstätte in NRW haben, können die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterschaft fördern!

Förderkonditionen

  • Betriebsgröße: Ihr Unternehmen hat am Stichtag der Beratung max. 249 Mitarbeiter*innen beschäftigt (vollzeitäquivalente)
  • Branche: Ihr Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
  • Anzahl: Im Zeitraum eines Kalenderjahres können Sie für Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks erhalten
  • Wichtig: Es gibt keine Einkommensgrenze
  • Förderhöhe: 50% der Kurskosten, höchstens 500,- Euro pro Bildungsscheck

 

Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden; eine bereits erfolgte Anmeldung ist förderunschädlich.

Inhalte der beruflichen Weiterbildung

gefördert werden:

  • Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln
  • E-Learning-Angebote (z. B. Webinare) und Blended-Learning-Formate
  • In-house-Schulungen

 

gefördert werden nicht:

  • Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen (z. B. Trainings bei neuen Produkteinführung)

 


Bildungsscheck individueller Zugang

Damit sich Ihre Weiterbildung als Mitarbeiter*in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gleich doppelt lohnt, unterstützen wir Sie mit dem Bildungsscheck.

Wer kann den Bildungsschecks beantragen?

  • Beschäftigte mit Arbeitsplatz in NRW
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Berufsrückkehrende
  • Selbständige (voraussichtlich ab März 2019 wieder förderfähig)

 

Der Bildungsscheck ist nicht für:

  • Menschen, die Leistungen nach dem SGB lll oder dem SGB ll erhalten (Ausnahme: Beschäftigte, die aufstockende Leistungen beziehen)
  • Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende (auch dann nicht, wenn eine Nebentätigkeit oder ein Minijob vorliegt)
  • Praktikantinnen und Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre ohne sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

 

Förderkonditionen

  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000,- Euro bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- Euro betragen.
  • Betriebsgröße: Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben (Stichtag der Beratung)
  • Branche: Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
  • Anzahl: Pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden
  • Förderhöhe: 50% der Kurskosten, höchstens 500,- Euro pro Bildungsscheck

 

Bitte beachten Sie:

Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden; eine bereits erfolgte Anmeldung ist förderunschädlich.

Inhalt der beruflichen Weiterbildung

Gefördert werden:

  • Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln
  • E-Learning-Angebote (z.B. Webinare) und Blended-Learning-Formate

 

Gefördert werden nicht:

  • Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen (z. B. Trainings bei neuen Produkteinführungen)

 

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds

Ansprechpartnerinnen

Name : Aynur Filiz

Psych-Soz. Beraterin BBE
Dipl. Sozialpädagogin
Manag. Sozialwirtschaft M. A.
DaF/DaZ-Dozentin

Huestr. 34
44787 Bochum

Tel.: 0234 / 588 322-11

EMail: filiz@ifak-bochum.de

Julia Stein
Business Coach für systemische Kurzzeit-Konzepte
Psychologin

Tel.: 0234 / 588 322-14

EMail: stein@ifak-bochum.de

Termine nur nach Vereinbarung

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