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Verselbstständigung Gelsenkirchen

Verselbstständigung in Stichworten:

  • Für männliche und weibliche unbegleitete minderjährige Ausländer oder Flüchtlinge, sowie Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund
  • teilstationäre Betreuung in Zweier-WGs
  • tagesstrukturierende pädagogische Anleitung
  • Stärkung von Ressourcen unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation
  • Professionelle Anleitung beim Erlernen eines eigenständigen Lebens in unserem gesellschaftlichen Normen- und Wertesystem
  • Begleitung des jungen Menschen zu einem eigenständigen, gesellschaftsfähigen Individuum

 

Verselbstständigung in Gelsenkirchen

Teilstationäres, tagesstrukturierendes Angebot zur Verselbstständigung junger Menschen.

Die Verselbstständigung ist ein Angebot für bis zu 6 Jugendlichen (m/w) im Alter von 15 bis 18 Jahre, die bereits die Voraussetzungen mit sich bringen, in einer Wohngemeinschaft zu leben und teilstationär betreut zu werden.
Die jungen Menschen leben mit einem weiteren Jugendlichen in einer Wohnung und besuchen werktags die Schule, den Deutschkurs oder absolvieren ein Praktikum.
Ein strukturierter Alltag soll den Jugendlichen helfen, ein eigenständiges Leben im gesellschaftlichen Normen- und Wertesystem zu führen und sich zu eigenständigen und gesellschafsfähigen Individuen zu entwickeln.
Die Wohnungen der Wohngemeinschaften befinden sich in privaten Mietshäusern in Gelsenkirchen.
Die jungen Menschen sind somit von Anfang an Teil einer multikulturellen Gemeinschaft und lernen dadurch, sich in ihrem direkten Lebensumfeld, mit den anderen Mietparteien, zu strukturieren und organisieren.
Die Wohnungen bieten jedem Jugendlichen ein eigenes Zimmer. Eine Küche, ein Bad und ein Wohnzimmer stehen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung.
Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel sind von allen Wohnungen aus sehr gut erreichbar.

Zielgruppe

Unser Angebot richtet sich an unbegleitete minderjährige Ausländer oder Flüchtlinge (m/w), sowie Jugendliche (mit und ohne Migrationshintergrund) die aus verschiedensten Gründen nicht in ihrer Familie leben können und die zwischen 15 und 18 Jahre alt sind.
Die Jugendlichen bringen bereits Voraussetzungen für die Verselbstständigung mit sich und können durch das teilstationäre Angebot adäquat auf ein eigenständiges Leben vorbereitet werden.

Setting

Die Verselbstständigung ist eine teilstationäre Jugendhilfeeinrichtung nach §34 SGB VIII.
Die Jugendlichen werden werktags betreut und begleitet. Nachts und an Wochenenden ist eine Rufbereitschaft eingerichtet.

Leistungen

  • §34 SGB VIII – Betreutes Wohnen in WGs für Jungen und Mädchen
  • §41 SGB VIII – Hilfen für junge Volljährige in einer der Verselbstständigungs-WGs oder in einer eigenen Wohnung
  • Betreuung und Begleitung durch ein interkulturelles und kultursensibles Team
  • Zusammenarbeit mit Jugendamt und Vormündern
  • Klärung des individuellen Hilfebedarfs
  • Erarbeitung der persönlichen Ziele
  • Aufbau einer Alltagsstruktur
  • Erarbeitung eines Problembewusstseins
  • Förderung der individuellen Ressourcen
  • Unterstützung beim Erlernen eines selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebens
  • Begleitung bei Behördengängen, Arztterminen, u.v.m.
  • Begleitung und Anleitung bei der praktischen und finanziellen Haushaltsführung
  • Regelmäßige Hausbesuche
  • Persönlichkeits- und Perspektiventwicklung
  • Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten im Sozialraum
  • Anbindung an Freizeitangebote
  • Überleitung an die zuständigen Stellen nach Beendigung der Jugendhilfe
  • Aufzeigen von Beratungsstellen

Kontakt

Name : Makbule Issa-Sönmez

Hansemannstr. 16
45879 Gelsenkirchen

Mobil: 0163 / 56 56 520

Tel.: 0209 / 155 404 05
Fax: 0209 / 590 891 31

EMail: verselbststaendigung-ge@ifak-bochum.de

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    02. Juli / 9:00 - 16:00
  2. Online-Fachgespräch: „Flucht, Radikalisierung und Prävention“

    10. Juli / 13:00 - 14:30
  3. Online-Fachgespräch: „Arbeiten im belasteten Umfeld – Zwischen Belastung und Selbstfürsorge“

    25. Juli / 13:00 - 14:30

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