Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)
Für viele Menschen gehören Veränderungen zum beruflichen Alltag. Häufig stellen uns diese Veränderungen vor komplexen Herausforderungen und bedürfen Unterstützung. Mit dem Förderprogramm Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) unterstützt die Landesregierung Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der BBE ist, dass Sie in NRW wohnen oder arbeiten.
Wer kann eine Beratung zur beruflichen Entwicklung in Anspruch nehmen:
- Beschäftigte in beruflichen Veränderungsprozessen
- Berufsrückkehrende, die nach Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen (für mindestens ein Jahr unterbrochen haben) wieder in den Beruf einsteigen möchten
- Menschen, die ihre Berufsqualifikationen im Ausland erworben haben und für ihre berufliche Laufbahn anerkennen lassen wollen
- Menschen ohne formalen Abschluss, die mittels eines Kompetenzfeststellungsverfahrens ihre Kompetenzen bilanzieren möchten, um anschließend berufliche Perspektiven entwickeln zu können
Sie können sich in den Beratungen mit Ihren Fähigkeiten, Interessen und Wünschen auseinandersetzen und mit Unterstützung der Beratenden eine für Sie passende Lösung entwickeln. Sie erhalten wichtige Informationen über den Arbeitsmarkt, mögliche Weiterbildungen sowie über finanzielle Unterstützung und können somit Ihre nächsten Schritte und die Umsetzung planen.
Art und Höhe der Förderung:
Mit qualifizierten Berater/-innen, die vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW akkreditiert sind, besprechen und erarbeiten Sie Ihre berufliche Situation, Zielvorstellungen, Veränderungsmöglichkeiten und die nötigen Umsetzungsschritte.
Die Beratung kann bei Bedarf bis zu neun Stunden (an mehreren Terminen) umfassen und ist für Sie als Ratsuchende kostenlos.
Weitere Informationen: Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)